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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Crafthouse GmbH

1. Parteien und Vertragsgegenstand

Die Crafthouse.ch erbringt Dienstleistungen, Mandate, Consulting für die Gastronomie nach
Massgabe des individuell abgeschlossenen Vertrags mit der Kundschaft sowie der vorliegenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Bestimmungen wie allfällige AGB der
Kundschaft usw., sind nur verbindlich, sofern sie dem Erfordernis der Schriftlichkeit entsprechen und
von zeichnungsberechtigten Vertretern von Crafthouse.ch unterzeichnet worden sind.

Veranstalter des jeweiligen Events oder Mandates ist stets die Kundschaft von der Crafthouse.ch
(oder eine von ihr beauftragte Person). Die Gesamtverantwortung für den geordneten Ablauf des
Anlasses liegt beim Veranstalter. Die Crafthouse.ch übernimmt in keiner Form die Funktion des
Veranstalters.

Die Crafthouse.ch ist nach eigenem Ermessen berechtigt, Dritte für die Erfüllung der vereinbarten
Leistungen beizuziehen.

2. Zustandekommen des Vertrags

Die Crafthouse.ch unterbreitet der Kundschaft auf der Grundlage von dessen Bestellung eine
detaillierte Offerte/Mandatsvertrag. Nach Prüfung der Offerte durch die Kundschaft sowie nach
Einarbeitung seiner allfälligen Änderungen und Ergänzungen stellt die dein Koch.ch der Kundschaft
eine schriftliche Auftragsbestätigung zu. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung dieser
Auftragsbestätigung durch die Kundschaft zustande.

3. Infrastruktur

Die Kundschaft oder die von ihr beauftragte Person ist verantwortlich, dass am Ort des Anlasses die
für den zu organisierenden Anlass übliche Infrastruktur wie warmes und kaltes fliessendes Wasser,
Strom und Anschlüsse, direkte Zufahrt, Lift usw. gemäss Vorgabe der Crafthouse.ch zur Verfügung
stehen. Sie ist verpflichtet, die Crafthouse.ch umgehend, spätestens nach Prüfung der Offerte (siehe
vorstehende Ziffer 2) zu informieren, falls und inwieweit dies nicht der Fall sein sollte.

Die Crafthouse.ch holt die nötigen Bewilligungen (Sonntag, Nachtfahrt, Privatstrassenbefahrungs
bewilligung usw.) für den mit den K o c h Dienstleitungen verbundenen Transport ein und stellt der
Kundschaft die damit verbundenen Kosten sowie allfällige Transportkosten für Bahn, Lift, Stapler
usw., welche Dritte erbringen, ebenfalls in Rechnung.

Alle anderen Bewilligungen (Parkbewilligung für die Fahrzeuge der Crafthouse.ch, Konzessionen,
SUISA Gebühren usw.) besorgt die Kundschaft auf eigene Kosten und hat alle damit verbundenen
Auflagen zu tragen.

Wird seitens der Crafthouse.ch RetourenMaterial gestellt (Gläser, Geschirr, Besteck, Wäsche usw.),
ist die Kundschaft verantwortlich, dieses vollständig und unbeschädigt zurück zu geben. Verluste
und Beschädigungen können der Kundschaft zum Neuwert in Rechnung gestellt werden.

4. Mängelrüge, Haftung und Versicherung

Die Kundschaft ist verpflichtet, Mängel an den vereinbarten Leistungen sofort, und sofern dies nicht
möglich ist spätestens innert 2 Kalendertagen nach dem Anlass, zu melden. Danach gelten sämtliche
Leistungen als genehmigt.

Schadensersatzansprüche gegen die Crafthouse.ch bzw. deren, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen
sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für
Mangelfolgeschäden ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Die Kundschaft oder die von ihr beauftragte Person ist verantwortlich, dass die für den zu
organisierenden Anlass übliche Versicherungsdeckung für Sach und Personenschäden rechtzeitig
und mit genügender Deckung abgeschlossen wird.

5. Sorgfalts und Treuepflicht

Die Crafthouse.ch ist als Beauftragte der Kundschaft tätig und wahrt deren Interessen nach
bestem Wissen und Gewissen. Sie legt grossen Wert auf die sorgfältige und termingerechte
Erbringung der Dienstleistungen, insbesondere auch auf die Qualität des Events/Mandates.
Sie
verpflichtet sich zudem, Geschäftsgeheimnisse der Kundschaft zu wahren.

6. Geistiges Eigentum

Die Kundschaft anerkennt ausdrücklich das alleinige geistige Eigentum der Crafthouse.ch,
insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit. (Konzepte, Vorschläge für
Menu, Dekoration und Gestaltung, Texte, Bilder, grafische Arbeiten usw.)

7. Änderungen Speisen/Getränke

Nach Vertragsabschluss werden Änderungswünsche der Kundschaft in Bezug auf Speisen und/oder
Getränke berücksichtigt, wenn diese spätestens bis 8 Arbeitstage vor dem Anlass schriftlich
mitgeteilt werden und deren Umsetzung für die Crafthouse.ch möglich ist.

8. Änderung der Teilnehmerzahl

Die Kundschaft kann die vereinbarte Teilnehmerzahl bis spätestens 8 Arbeitstage vor dem Anlass mit
schriftlicher Mitteilung an die Crafthouse.ch um maximal 15% reduzieren worauf die Crafthouse.ch
ihrerseits die Vergütung entsprechend reduziert.

9. Effektive Teilnehmerzahl

Die Kundschaft hat allfällige Abweichungen von der vereinbarten bzw. gemäss Ziffer 8 mitgeteilten
Teilnehmerzahl spätestens 3 Arbeitstage vor dem Anlass der Crafthouse.ch schriftlich mitzuteilen.
Ist die effektive Teilnehmerzahl am Anlass höher als vereinbart oder gemäss Ziff. 8 mitgeteilt, wird
die Vergütung entsprechend erhöht. Sind weniger Teilnehmer anwesend, ist die vereinbarte bzw.
mitgeteilte Teilnehmerzahl für die Vergütung relevant.

10. (Teil) Annullierung

Bei einer teilweisen Annullierung von 20% der vereinbarten Leistungen (ohne Anrechnung von
Ziff. 8), hat die dein Koch.ch das Recht, ihrerseits ohne Kostenfolge vom gesamten Vertrag zurück zu
treten.

Löst die Kundschaft den Vertrag ganz oder teilweise auf, so kann die Crafthouse.ch die annullierten
Leistungen wie folgt in Rechnung stellen:

Bereits ausgeführte Vorbereitungsarbeiten wie auch speziell bestellte oder angefertigte
Materialen, Geräte und Zubehör.

und

bis 21 Kalendertage vor dem Anlass:

Bearbeitungsgebühr à CHF 200.00

bis 10 Kalendertage vor dem Anlass:

50 % der annullierten Leistungen

ab 5 Kalendertagen vor dem Anlass:

100 % der annullierten Leistungen

11. Zahlungsmodalitäten / Akontozahlung

Alle Preise werden in CHF sowie inklusive MwSt. angegeben.
Die Kundschaft erhält nach der Durchführung des Anlasses eine detaillierte Rechnung der
Crafthouse.ch. Diese ist innert 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Bei
Zahlungsverzug berechnet die Crafthouse.ch der Kundschaft einen Verzugszinsvon 5% des
Rechnungsbetrags.

Die Crafthouse.ch behält sich das Recht vor, von der Kundschaft eine Akontozahlung von bis zu 50%

des Auftragsvolumens gemäss Auftragsbestätigung zu verlangen.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehung zwischen der Crafthouse.ch und der Kundschaft ist ausschliesslich das
schweizerische Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche aus der Koch
Dienstleistung der Crafthouse.ch erwachsenden Streitigkeiten ist Bern.